Kredit nicht mehr zahlen: Folgen und Auswege

Aktualisiert am 14. September 2026
 Autor: – Gutachter: Samuel Lindner – Mitwirkender: Daniel Schneider – Redakteurin: Karin Schmidt

Wer einen Kredit nicht mehr zahlen kann, bekommt zuerst Mahnungen und muss Verzugszinsen zahlen. Kündigen darf die Bank einen Ratenkredit erst, wenn Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug sind, der Rückstand mindestens 10 % der Kreditsumme erreicht (5 % bei mehr als drei Jahren Laufzeit) und eine zweiwöchige Frist erfolglos abgelaufen ist (§ 498 BGB). Je früher Sie mit der Bank sprechen, desto mehr Auswege haben Sie.

Ablauf: von der ersten Mahnung bis zur Kündigung

Was passiert wenn ich Kredit nicht mehr zahlen kann
PhaseWas passiertWas Sie tun können
Rate geplatztDie Lastschrift geht zurück, die Bank berechnet Rücklastschriftgebühren.Rate sofort überweisen, Bank informieren
Verzug und MahnungDie Bank mahnt und berechnet Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 497 BGB mit § 288 BGB).Ratenpause, Stundung oder niedrigere Rate anfragen
Zwei Raten offenAb zwei aufeinanderfolgenden rückständigen Raten und dem Mindestrückstand kann die Bank eine Frist von zwei Wochen setzen und die Kündigung androhen.Rückstand zahlen oder Vereinbarung schließen; die Bank soll Ihnen ein Gespräch über eine einvernehmliche Lösung anbieten.
KündigungDie gesamte Restschuld wird auf einmal fällig, die Bank gibt die Forderung oft an ein Inkassounternehmen ab.Schuldnerberatung einschalten, Ratenzahlung mit dem Inkasso vereinbaren
Mahnbescheid und VollstreckungMit einem Vollstreckungstitel kann der Gläubiger Lohn oder Konto pfänden lassen.Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten, Beratung nutzen
Zahlungsverzug beim Ratenkredit: Ablauf nach § 497 und § 498 BGB

SCHUFA-Eintrag und Inkasso

Ein Zahlungsausfall darf erst an die SCHUFA gemeldet werden, wenn die Forderung unbestritten ist und Sie mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurden, wobei zwischen der ersten Mahnung und der Meldung mindestens vier Wochen liegen. Eine Kündigung des Kredits wegen Zahlungsverzug wird ebenfalls gemeldet.

Laut SCHUFA wird eine erledigte Zahlungsstörung in der Regel 3 Jahre taggenau nach Erledigung gelöscht. Schon 18 Monate nach dem Ausgleich wird sie gelöscht, wenn Sie die Forderung innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung an die SCHUFA vollständig bezahlt haben, bis zum Ablauf der 18 Monate keine weiteren Negativdaten gemeldet werden und keine Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis oder Insolvenzbekanntmachungen vorliegen. Mehr dazu erklären wir beim SCHUFA-Score.

Übernimmt ein Inkassounternehmen die Forderung, kommen dessen Kosten hinzu. Prüfen Sie jede Inkassoforderung: Besteht die Hauptforderung, sind die Gebühren angemessen und ist der Auftraggeber genannt? Im Zweifel hilft die Schuldnerberatung oder die Verbraucherzentrale.

Auswege: Ratenpause, Stundung, Umschuldung

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Ratenpause besteht nicht, viele Banken bieten aber Lösungen an, wenn Sie sich früh melden. Welche passt, hängt davon ab, ob Ihr Engpass vorübergehend oder dauerhaft ist.

Ratenpause und Stundung bei kurzfristigen Engpässen

Bei einer Ratenpause setzen Sie eine oder mehrere Raten aus; manche Anbieter erlauben laut auxmoney ein bis zwei Pausen pro Jahr. Bei einer Stundung verschiebt die Bank Raten nach individueller Vereinbarung. In beiden Fällen laufen die Zinsen weiter, und die Laufzeit verlängert sich. Beides eignet sich für Engpässe von wenigen Monaten, etwa nach einer Reparatur oder bis zum neuen Job.

Laufzeit verlängern und Rate senken

Ist Ihr Einkommen dauerhaft gesunken, kann die Bank die Laufzeit verlängern, damit die Rate sinkt. Das kostet insgesamt mehr Zinsen, verhindert aber neue Rückstände.

Restschuldversicherung prüfen

Haben Sie beim Kredit eine Restschuldversicherung abgeschlossen, kann diese bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod die Raten übernehmen. Prüfen Sie die Bedingungen, vor allem Wartezeiten und Ausschlüsse, und melden Sie den Fall sofort.

Umschuldung: mehrere Kredite zusammenfassen

Haben Sie mehrere Kredite oder einen teuren Dispo, kann eine Umschuldung die monatliche Belastung senken: Ein neuer Kredit mit niedrigerem Zins und längerer Laufzeit löst die alten ab. Das funktioniert nur, solange Ihre Bonität noch für einen neuen Kredit reicht, also bevor Kündigung und SCHUFA-Eintrag kommen.

Rechenbeispiel ohne Angebotscharakter: Nettodarlehensbetrag 15.000 Euro, Laufzeit 84 Monate, gebundener Sollzins 8,21 % p. a., effektiver Jahreszins 8,53 %, monatliche Rate 235,37 Euro, Gesamtbetrag 19.771,08 Euro. Zum Vergleich: Dieselbe Restschuld bei 11,39 % Sollzins (12,00 % effektiv) über 60 Monate kostet 329,06 Euro im Monat (Gesamtbetrag 19.743,60 Euro). Die Rate sinkt, die Gesamtkosten steigen durch die längere Laufzeit.

Für den Vergleich von Umschuldungskrediten empfehlen wir Smava:

Smava: geeignet für den Zinsvergleich bei einer Umschuldung

Smava vergleicht Ratenkredite vieler Banken mit einer SCHUFA-neutralen Anfrage, sodass Ihr Score durch den Vergleich nicht leidet. Sie sehen, ob eine Umschuldung Ihre Rate senkt, bevor Sie einen Antrag stellen.

Weitere Kreditvermittler:

Schuldnerberatung: kostenlose Hilfe

Wenn Sie mehrere Rechnungen nicht mehr zahlen können, sollten Sie früh eine anerkannte Schuldnerberatung aufsuchen. Wohlfahrtsverbände wie Caritas und Diakonie, Kommunen und Verbraucherzentralen beraten kostenlos. Die Beratung hilft, einen Haushaltsplan aufzustellen, mit Gläubigern zu verhandeln, ein P-Konto einzurichten und, wenn nötig, eine Privatinsolvenz vorzubereiten. Erste Tipps gibt die Verbraucherzentrale.

Zahlen Sie im Engpass zuerst die Ausgaben, deren Ausfall die schwersten Folgen hat: Miete, Energie und Versicherungen. Nehmen Sie keinen neuen Kredit auf, um alte Raten zu bezahlen, und meiden Sie Angebote, die gegen Vorkosten schnelle Hilfe versprechen.

Ursachen und Vorbeugung

Häufige Gründe für Zahlungsprobleme sind Jobverlust, Krankheit, Trennung und unerwartete Ausgaben. Vorbeugen können Sie so:

  • Kreditrate so wählen, dass nach allen Fixkosten ein Puffer bleibt
  • Rücklage von einigen Nettomonatsgehältern aufbauen
  • Wertgegenstände verkaufen, bevor Rückstände entstehen
  • bei den ersten Anzeichen mit der Bank sprechen, nicht erst nach der Mahnung

Häufige Fragen

Ist es strafbar, einen Kredit nicht zurückzuzahlen?

Nein, wer nicht zahlen kann, macht sich nicht strafbar; die Folgen sind zivilrechtlich: Verzugszinsen, Kündigung, Inkasso und Pfändung. Strafbar kann es sein, wenn Sie bei der Kreditaufnahme falsche Angaben gemacht haben oder schon wussten, dass Sie nicht zahlen können.

Was passiert mit dem Kredit bei einer Privatinsolvenz?

In der Privatinsolvenz werden Ihre Schulden gebündelt, und nach der Wohlverhaltensphase von in der Regel drei Jahren können Sie die Restschuldbefreiung erhalten. Die SCHUFA löscht die Information zur Restschuldbefreiung nach sechs Monaten.

Kann die Bank mein Gehalt pfänden?

Ja, aber erst mit einem gerichtlichen Titel, etwa einem Vollstreckungsbescheid. Ein Teil des Einkommens bleibt als Pfändungsfreibetrag geschützt; auf dem Konto sichert ein P-Konto diesen Betrag.

Fazit

Wenn Sie Ihren Kredit nicht mehr zahlen können, drohen Mahnung, Verzugszinsen, nach § 498 BGB die Kündigung und ein SCHUFA-Eintrag. Melden Sie sich deshalb früh bei Ihrer Bank: Ratenpause, Stundung, längere Laufzeit oder eine Umschuldung helfen oft, solange noch kein Rückstand aufgelaufen ist. Bei mehreren Schulden ist eine kostenlose Schuldnerberatung der beste nächste Schritt.

chevron-down