Kreditnehmer

Im Finanzrecht wird eine Person, die sich Geld leiht, als Kreditnehmer bzw. Darlehensnehmer bezeichnet. Bei den Kreditgebern kann es sich um private oder öffentliche Einrichtungen handeln, die ihre Mittel für eine Vielzahl von Zwecken zur Verfügung stellen. Häufig erwarten sie die Rückzahlung der Gelder. Die Akten des Kreditgebers enthalten Kundeninformationen und -dokumente, darunter Verträge, Treuhandunterlagen und andere vertrauliche Kundendaten. Dieses Glossar enthält Definitionen gängiger Rechtsbegriffe.

Die internen Kontrollen der Kreditgenossenschaft müssen den Umfang der Definition des "erfassten Kreditnehmers" widerspiegeln. Die Definition eines Kreditnehmers umfasst jede Person oder Organisation, die das Eigentum einer anderen Person für persönliche oder geschäftliche Zwecke nutzt. Darüber hinaus muss die Kreditgenossenschaft zeitnah Aufzeichnungen über die erhaltenen Informationen erstellen und aufbewahren. Wenn die Kreditgenossenschaft keine schriftlichen Richtlinien hat, die den Umfang des Begriffs definieren, sollte sich der Prüfer bei seiner Akteneinsicht darauf konzentrieren, festzustellen, ob ein Kreditnehmer als "erfasster Kreditnehmer" eingestuft werden kann.

Die Definition eines Kreditnehmers wird häufig mit der eines Kreditgebers verwechselt. Ein Kreditgeber vergibt Geld an einen Kreditnehmer mit der Absicht, das Geld innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit Zinsen zurückzubekommen. Ein Kreditnehmer hingegen ist die Person, die die Verpflichtung zur Rückzahlung eines Kredits übernimmt. Die Schuldenlast, die sich im Laufe der Zeit aus der ständigen Kreditaufnahme ergibt, kann enorm sein. Sie kann sowohl für eine Person oder ein Unternehmen als auch für den Staat gelten. Am häufigsten wird der Begriff verwendet, um ein Land mit einem Leistungsbilanzdefizit zu beschreiben.

Glossar
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