Kreditauftrag

Bei einem Kreditauftrag beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer, der als Kreditgeber auftritt, den Kredit an den Dritten zu vergeben. Der Kreditgeber ist für das Ausfallrisiko verantwortlich. Bei der reinen Vermittlung handelt der Auftraggeber bei dieser Transaktion nicht mit seiner eigenen Kreditverpflichtung. Es besteht eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Kreditnehmer, bei der der Auftraggeber ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Gewährung des Kredits hat.

Der Kreditauftrag wurde erstmals in den gallischen Institutionen gesehen, aber der Begründer dieser Vertragsart erkannte ihn nicht als gültig an. Die Forderung gegen den Auftraggeber wurde nicht durch die Erklärung der Forderung gegen den Kreditnehmer aufgezehrt.

Der Kreditauftrag ist die unbedeutendste von vielen Arten der Interzession. Die Muttergesellschaft hat möglicherweise ein wirtschaftliches Interesse daran, dass ihrer Tochtergesellschaft ein Kredit gewährt wird. Ohne eigene Anstrengungen zur Besicherung des Kredits unternehmen zu müssen oder ohne dass die Tochtergesellschaft Sicherheiten aus ihrem eigenen Vermögen stellen muss, erhält die Hausbank die selbstschuldnerische Bürgschaft der Muttergesellschaft. Die Muttergesellschaft kann der Bank die Refinanzierung des Kredits an die Tochtergesellschaft ermöglichen. Der Kreditauftrag wird im Bankrecht als Garantie betrachtet.

Glossar
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