Effektivzins und Sollzins: Unterschied einfach erklärt
Der Sollzins ist der reine Zins auf den Kreditbetrag; der effektive Jahreszins enthält zusätzlich alle Pflichtkosten des Kredits und die unterjährige Zinsverrechnung und ist deshalb die Vergleichszahl für Ratenkredite. Bei einem Kredit ohne weitere Kosten liegt der effektive Jahreszins leicht über dem Sollzins, weil die Bank die Zinsen monatlich verrechnet.
Rechenbeispiel ohne Angebotscharakter: Nettodarlehensbetrag 10.000 Euro, Laufzeit 60 Monate, gebundener Sollzins 5,90 % p. a., effektiver Jahreszins 6,06 %, monatliche Rate 192,86 Euro, Gesamtbetrag 11.571,60 Euro.
Was ist der Sollzins?
Der Sollzins ist der jährliche Zinssatz, den die Bank auf den jeweils noch offenen Kreditbetrag berechnet. Er bestimmt zusammen mit Betrag und Laufzeit die Monatsrate, enthält aber keine weiteren Kosten. Der Sollzins wird auch Nominalzins genannt; im Kreditvertrag steht er als Sollzinssatz.
Ein gebundener Sollzins gilt fest für die vereinbarte Zeit, bei Ratenkrediten meist für die gesamte Laufzeit; die Rate bleibt dann gleich. Ein variabler Sollzins kann sich während der Laufzeit ändern, etwa beim Dispokredit oder Rahmenkredit, und mit ihm die Zinskosten.
Was ist der effektive Jahreszins?
Der effektive Jahreszins drückt die Gesamtkosten eines Kredits als jährlichen Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags aus. Nach § 16 Preisangabenverordnung gehören dazu die Zinsen und alle sonstigen Kosten, die Sie im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zahlen müssen und die der Bank bekannt sind:
- Zinsen nach dem Sollzins, einschließlich der monatlichen Verrechnung.
- Vermittlungskosten, wenn ein Kreditvermittler für die Vermittlung Geld verlangt.
- Kontoführungskosten, wenn ein eigenes Konto Voraussetzung für den Kredit ist.
- Pflichtversicherungen, etwa eine Restschuldversicherung, die die Bank zur Bedingung macht.
Weil alle Pflichtkosten eingerechnet sind, macht der effektive Jahreszins Kredite mit unterschiedlichen Gebühren vergleichbar. Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherkrediten hat der Bundesgerichtshof 2014 für unzulässig erklärt; seriöse Banken verlangen sie deshalb nicht mehr.
Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und Effektivzins?
Der Unterschied: Der Sollzins zeigt nur den Preis für das geliehene Geld, der effektive Jahreszins zeigt die Gesamtkosten pro Jahr. Der Effektivzins ist deshalb fast immer höher als der Sollzins und nie niedriger.
| Sollzins | Effektiver Jahreszins | |
|---|---|---|
| Enthält | nur die Zinsen auf den Kreditbetrag | Zinsen plus alle Pflichtkosten |
| Zinsverrechnung | jährlicher Nominalwert | berücksichtigt monatliche Verrechnung |
| Wofür | Berechnung der Monatsrate | Vergleich verschiedener Kredite |
| Im Beispiel | 5,90 % | 6,06 % |
Warum ist der effektive Jahreszins höher als der Sollzins?
Der effektive Jahreszins ist höher, weil die Bank die Zinsen monatlich verrechnet und Sie die Tilgung erst nach und nach leisten: Aus einem Sollzins von 5,90 % wird bei monatlicher Zahlung ein effektiver Jahreszins von 6,06 %. Kommen Pflichtkosten hinzu, wächst der Abstand. Angenommen, ein Vermittler behält von den 10.000 Euro aus dem Beispiel oben 200 Euro Vermittlungskosten ein: Ausgezahlt werden 9.800 Euro, die Rate bleibt 192,86 Euro, und der effektive Jahreszins steigt auf rund 6,95 %.
Kurz gesagt: Der Sollzins bestimmt die Rate, der effektive Jahreszins zeigt, was der Kredit wirklich kostet.
Wie berechnet man den Effektivzins aus dem Sollzins?
Ohne zusätzliche Kosten und bei monatlichen Raten berechnen Sie den effektiven Jahreszins mit dieser Formel: effektiver Jahreszins = (1 + Sollzins / 12)12 − 1. Mit einem Sollzins von 5,90 % ergibt das (1 + 0,059 / 12)12 − 1 = 6,06 %.
Fallen weitere Kosten an, rechnen Banken nach der Formel in der Anlage zur Preisangabenverordnung, die alle Zahlungen und ihre Zeitpunkte berücksichtigt. Für den Vergleich müssen Sie das nicht selbst rechnen: Jede Bank muss den effektiven Jahreszins im Angebot angeben. Die Rate zu einem bestimmten Zinssatz rechnen Sie mit unserem Kreditrechner nach.
Was ist das 2/3-Beispiel?
Das 2/3-Beispiel ist das repräsentative Beispiel, das jede Kreditwerbung mit Zinsangaben enthalten muss. Nach § 17 Preisangabenverordnung muss der Werbende einen effektiven Jahreszins wählen, zu dem oder günstiger er mindestens zwei Drittel der Verträge aus der Werbung erwartet. Das Beispiel nennt Nettodarlehensbetrag, Sollzins mit Angabe, ob er fest oder variabel ist, effektiven Jahreszins und, soweit zutreffend, Gesamtbetrag, Laufzeit und Raten.
Für Sie heißt das: Bis zu ein Drittel der Kunden zahlt mehr als im Beispiel. Der Zins, den Sie selbst bekommen, hängt bei bonitätsabhängigen Krediten von Einkommen, SCHUFA, Betrag und Laufzeit ab und steht erst im persönlichen Angebot fest. Werbung mit einem "ab"-Zins zeigt dagegen nur den günstigsten möglichen Zins.
Was ist im effektiven Jahreszins nicht enthalten?
Nicht im effektiven Jahreszins enthalten sind Kosten für freiwillige Zusatzleistungen und Kosten, die nur bei Vertragsverletzung anfallen. Dazu gehören:
- Freiwillige Restschuldversicherung: Sie ist keine Voraussetzung für den Kredit und erhöht den Gesamtbetrag trotzdem deutlich.
- Verzugszinsen und Mahngebühren: Sie fallen nur an, wenn Sie Raten nicht pünktlich zahlen.
- Notar- und Grundbuchkosten bei Baufinanzierungen: Sie gehören zum Immobilienkauf, nicht zum Kredit.
- Kosten bei Vertragsänderungen, etwa für eine nachträgliche Ratenpause, wenn der Vertrag sie vorsieht.
Vergleichen Sie deshalb neben dem effektiven Jahreszins immer auch den Gesamtbetrag, den Sie am Ende zurückzahlen.
Welche Zahl sollten Sie beim Kreditvergleich vergleichen?
Vergleichen Sie den effektiven Jahreszins und den Gesamtbetrag, nicht den Sollzins. Nur der effektive Jahreszins enthält alle Pflichtkosten, und nur der Gesamtbetrag zeigt, wie viel Sie bei gleicher Laufzeit insgesamt zurückzahlen. Den Sollzins brauchen Sie, um die Monatsrate nachzurechnen. Wie Sie Angebote nach diesen Zahlen gegenüberstellen, zeigt unser Kreditvergleich.
Als Orientierung: Konsumentenkredite kosteten im Neugeschäft im Juli 2026 laut Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank im Durchschnitt 8,53 % effektiven Jahreszins. Rechenbeispiel ohne Angebotscharakter: Nettodarlehensbetrag 10.000 Euro, Laufzeit 60 Monate, gebundener Sollzins 8,21 % p. a., effektiver Jahreszins 8,53 %, monatliche Rate 203,77 Euro, Gesamtbetrag 12.226,20 Euro.
1. Smava: Am besten für den Vergleich vieler Effektivzinsen mit einer Anfrage
Smava vergleicht Kreditangebote vieler Partnerbanken mit einer SCHUFA-neutralen Anfrage und zeigt nach der Anfrage persönliche Angebote mit effektivem Jahreszins statt eines Werbezinses. So vergleichen Sie Angebote mit demselben Betrag und derselben Laufzeit direkt beim Effektivzins und beim Gesamtbetrag.
Häufige Fragen zu Sollzins und Effektivzins
Sind Nominalzins und Sollzins dasselbe?
Ja, bei Krediten meinen Nominalzins und Sollzins dasselbe: den reinen Zinssatz ohne Nebenkosten und ohne Berücksichtigung der unterjährigen Zinsverrechnung.
Kann der effektive Jahreszins niedriger als der Sollzins sein?
Nein, bei einem Kredit kann der effektive Jahreszins nicht niedriger sein als der Sollzins, weil er den Sollzins vollständig enthält. Gleich hoch sind beide nur, wenn die Zinsen einmal jährlich verrechnet werden und keine weiteren Kosten anfallen.
Fazit: Effektivzins und Sollzins
Der Sollzins ist der reine Zins auf den Kreditbetrag und bestimmt die Rate; der effektive Jahreszins enthält alle Pflichtkosten und ist die Zahl, mit der Sie Kredite vergleichen. Schon ohne Gebühren macht die monatliche Verrechnung aus 5,90 % Sollzins 6,06 % effektiven Jahreszins. Der Effektivzins passt für den Vergleich gleich langer Kredite; für die Frage, was ein Kredit am Ende kostet, passt der Gesamtbetrag, weil er auch freiwillige Zusatzkosten sichtbar macht.
Die Anbieter für Ratenkredite im Überblick:
