Restschuldversicherung: Kosten, Nutzen, Widerruf & Kündigung
Die Restschuldversicherung zahlt die Kreditraten oder die Restschuld, wenn der Kreditnehmer stirbt, arbeitsunfähig oder unverschuldet arbeitslos wird. Sie ist freiwillig, wird meist als Einmalbeitrag mitfinanziert und verteuert einen Ratenkredit deshalb oft um mehrere Prozentpunkte effektiven Jahreszins.
Seit dem 1. Januar 2025 darf eine Restschuldversicherung zu einem Ratenkredit erst eine Woche nach dem Kreditvertrag abgeschlossen werden. Ob sich die Police lohnt, hängt davon ab, wer im Haushalt die Raten trägt, welche Versicherungen schon bestehen und welche Ausschlüsse im Vertrag stehen.
Was sichert eine Restschuldversicherung ab?
Eine Restschuldversicherung sichert bis zu drei Risiken ab, die einzeln oder als Paket angeboten werden:
- Tod: Die Versicherung zahlt die Restschuld an die Bank, sodass Erben oder ein Mitkreditnehmer den Kredit nicht weiter abzahlen müssen. Dieser Baustein heißt auch Restschuldlebensversicherung.
- Arbeitsunfähigkeit: Die Versicherung übernimmt die Monatsraten, solange Sie krankgeschrieben sind, meist erst nach einer Karenzzeit von mehreren Wochen.
- Arbeitslosigkeit: Die Versicherung zahlt die Raten bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, oft nur für eine begrenzte Zahl von Monaten je Leistungsfall.
Begünstigt ist in allen drei Fällen die Bank: Das Geld fließt direkt in die Tilgung des Kredits, nicht an Sie. Deshalb schützt die Restschuldversicherung in erster Linie vor Zahlungsausfällen beim Kredit und ersetzt keine Absicherung des eigenen Einkommens.
Was kostet eine Restschuldversicherung?
Eine Restschuldversicherung kostet je nach Kreditbetrag, Laufzeit, Alter und abgesicherten Risiken meist mehrere Hundert bis über tausend Euro. Feste Preise gibt es nicht; den Beitrag sehen Sie erst im Angebot. Weil der Einmalbeitrag meist mitfinanziert wird, zahlen Sie darauf zusätzlich Kreditzinsen.
Rechenbeispiel ohne Angebotscharakter: Nettodarlehensbetrag 10.000 Euro, Laufzeit 60 Monate, gebundener Sollzins 8,21 % p. a., effektiver Jahreszins 8,53 %, monatliche Rate 203,77 Euro, Gesamtbetrag 12.226,20 Euro. Mit einem angenommenen Einmalbeitrag von 800 Euro, der mitfinanziert wird, steigt der Kreditbetrag auf 10.800 Euro: Die Rate beträgt dann 220,07 Euro, der Gesamtbetrag 13.204,20 Euro. Die Absicherung kostet damit 978,00 Euro, und bezogen auf die ausgezahlten 10.000 Euro entspricht die Belastung einem effektiven Jahreszins von rund 12,16 % statt 8,53 %.
| Ohne Restschuldversicherung | Mit Restschuldversicherung (800 Euro) | |
|---|---|---|
| Kreditbetrag | 10.000 € | 10.800 € |
| Monatsrate | 203,77 € | 220,07 € |
| Gesamtbetrag | 12.226,20 € | 13.204,20 € |
| Effektive Belastung auf 10.000 € Auszahlung | 8,53 % | 12,16 % |
Im beworbenen effektiven Jahreszins einer Bank steckt die freiwillige Restschuldversicherung nicht: Nach § 16 Preisangabenverordnung gehören Kosten für Versicherungen, die keine Voraussetzung für den Kredit sind, nicht in die Gesamtkosten. Vergleichen Sie Angebote deshalb immer mit und ohne Versicherung beim Gesamtbetrag.
Die Vergütung, die Bank oder Vermittler für den Abschluss erhalten, ist seit Juli 2022 gedeckelt: Nach § 50a Versicherungsaufsichtsgesetz darf sie 2,5 % des abgesicherten Darlehensbetrags nicht übersteigen. Bei 10.000 Euro Kredit sind das höchstens 250 Euro des Beitrags.
Ist eine Restschuldversicherung Pflicht?
Nein, eine Restschuldversicherung ist bei einem Ratenkredit keine Pflicht. Seit dem 1. Januar 2025 darf der Versicherer nach § 7a Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz eine Restschuldversicherung zu einem Allgemein-Verbraucherdarlehen nur schließen, wenn Sie Ihre Vertragserklärung frühestens eine Woche nach dem Kreditvertrag abgeben. Ein Vertrag, der gegen diese Wochenfrist verstößt, ist nichtig, und Sie bekommen den Beitrag zurück.
Macht eine Bank eine Versicherung zur Bedingung für den Kredit, muss sie deren Kosten in den effektiven Jahreszins einrechnen. Eine Restschuldversicherung, die Ihnen mit dem Kreditantrag zusammen untergeschoben wird, ist ein Warnzeichen.
Merke: Ein Kredit hängt nicht an der Restschuldversicherung. Lehnen Sie die Police ab, wenn Sie sie nicht bewusst wollen.
Wann zahlt die Restschuldversicherung nicht?
Die Restschuldversicherung zahlt nicht, wenn ein Ausschluss oder eine Frist aus dem Vertrag greift. Diese Klauseln finden sich in vielen Verträgen:
- Wartezeit: Für Arbeitslosigkeit gilt nach Vertragsbeginn oft eine Wartezeit von mehreren Monaten; wer in dieser Zeit den Job verliert, bekommt nichts.
- Karenzzeit: Auch im Leistungsfall zahlen Sie die ersten Wochen oder Monate selbst, bevor die Versicherung einspringt.
- Leistungsdauer: Bei Arbeitslosigkeit zahlen viele Verträge nur eine begrenzte Zahl von Monatsraten je Fall und insgesamt nur für wenige Leistungsfälle.
- Vorerkrankungen: Erkrankungen, die schon vor Vertragsbeginn bekannt oder behandelt waren, sind häufig ausgeschlossen, auch wenn keine Gesundheitsfragen gestellt wurden.
- Beschäftigungsart: Selbstständige, Beamte, befristet Beschäftigte oder Arbeitnehmer in der Probezeit sind gegen Arbeitslosigkeit oft gar nicht versichert.
Lesen Sie vor dem Abschluss deshalb die Versicherungsbedingungen zu Wartezeit, Karenzzeit, Leistungsdauer und Ausschlüssen. Eine günstige Prämie nützt wenig, wenn der Fall, den Sie absichern wollen, ausgeschlossen ist.
Wann ist eine Restschuldversicherung sinnvoll?
Eine Restschuldversicherung ist sinnvoll, wenn ein hoher Kredit von einem einzigen Einkommen abhängt, Angehörige im Todesfall die Restschuld nicht tragen könnten und keine Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung besteht. Sie passt eher bei Angestellten mit unbefristetem Vertrag und ohne bekannte Vorerkrankungen, weil die Ausschlüsse dann seltener greifen.
Eine Restschuldversicherung ist nicht sinnvoll, wenn der Kredit klein ist, Sie Rücklagen für einige Monatsraten haben, bereits eine Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung besteht oder Sie als Beamter oder Selbstständiger keinen Schutz bei Arbeitslosigkeit bekommen; für Beamte zeigt das unser Ratgeber zum Beamtenkredit. In diesen Fällen zahlen Sie für einen Schutz, den Sie schon haben oder nicht nutzen können.
Wie widerrufe ich eine Restschuldversicherung?
Eine Restschuldversicherung widerrufen Sie in Textform, zum Beispiel per E-Mail oder Brief an den Versicherer, ohne Begründung. Die Frist beträgt 14 Tage; für den Todesfallschutz gilt als Lebensversicherung nach § 152 Versicherungsvertragsgesetz eine Frist von 30 Tagen. Weil die meisten Pakete den Todesfallschutz enthalten, gilt in der Praxis oft die längere Frist.
Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn Sie Versicherungsschein, Vertragsbedingungen und eine korrekte Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben. Bei einer Gruppenversicherung, die die Bank für ihre Kunden abschließt, haben Sie als versicherte Person dieselben Rechte, insbesondere das Widerrufsrecht.
Kann man eine Restschuldversicherung kündigen?
Ja, eine Restschuldversicherung können Sie in den meisten Verträgen ordentlich kündigen, oft monatlich; die genauen Fristen stehen im Versicherungsvertrag. Der Kredit läuft nach der Kündigung unverändert weiter, nur der Versicherungsschutz endet.
Nach der Kündigung erstattet der Versicherer den nicht verbrauchten Teil des Beitrags; die Abschlusskosten bekommen Sie in der Regel nicht zurück. Wurde der Beitrag mitfinanziert, fließt die Erstattung meist an die Bank und senkt die Restschuld, die Monatsrate bleibt dann oft gleich und die Laufzeit verkürzt sich. Zahlen Sie den Kredit vorzeitig ganz zurück, endet die Restschuldversicherung ebenfalls, und auch dann steht Ihnen der nicht verbrauchte Beitragsanteil zu.
Welche Alternativen zur Restschuldversicherung gibt es?
Die wichtigsten Alternativen sichern das Einkommen oder die Familie breiter und oft günstiger ab als eine Restschuldversicherung:
- Risikolebensversicherung: zahlt im Todesfall eine feste Summe an die Hinterbliebenen, die damit den Kredit und andere Kosten tragen. Mit fallender Versicherungssumme passt sie zur sinkenden Restschuld.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können, und deckt damit mehr als nur die Kreditrate.
- Rücklage: Drei Monatsraten auf einem Tagesgeldkonto überbrücken die Karenzzeit, in der auch eine Restschuldversicherung nicht zahlt.
- Ratenpause oder Stundung: Viele Banken erlauben laut Kreditvertrag eine Ratenpause; das verschafft bei vorübergehenden Engpässen Luft, verlängert aber die Laufzeit.
Eine Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung läuft unabhängig vom Kredit weiter und lässt sich auch für künftige Kredite oder die Baufinanzierung nutzen.
Kredit ohne Restschuldversicherung vergleichen
Einen Ratenkredit ohne Restschuldversicherung vergleichen Sie am besten über ein Portal, das die Versicherung nicht voraussetzt und die Angebote beim Gesamtbetrag vergleichbar macht. Wie Sie Angebote insgesamt richtig gegenüberstellen, zeigt unser Kreditvergleich.
1. Smava: Am besten für den Kreditvergleich ohne Restschuldversicherung
Smava vergleicht Kreditangebote vieler Partnerbanken mit einer SCHUFA-neutralen Anfrage. Nach Angaben von Smava ist die Restschuldversicherung freiwillig, und Banken dürfen den Kredit nicht von ihrem Abschluss abhängig machen. So vergleichen Sie Rate und Gesamtbetrag ohne Versicherung und entscheiden über eine Absicherung getrennt vom Kredit.
Häufige Fragen zur Restschuldversicherung
Gibt es eine Restschuldversicherung ohne Gesundheitsfragen?
Ja, viele Restschuldversicherungen verzichten auf Gesundheitsfragen. Dafür schließen sie Vorerkrankungen aus, die vor Vertragsbeginn bekannt waren; im Leistungsfall prüft der Versicherer genau, ob eine Erkrankung schon vorher bestand.
Brauche ich beim Autokredit eine Restschuldversicherung?
Nein, auch beim Autokredit oder bei der Händlerfinanzierung ist die Restschuldversicherung freiwillig, und die Wochenfrist nach § 7a Abs. 5 VVG gilt ebenso. Lassen Sie sich am Verkaufstisch keine Police zusammen mit dem Kreditvertrag unterschreiben.
Fazit: Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung zahlt bei Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit die Kreditraten an die Bank, ist freiwillig und darf seit 2025 erst eine Woche nach dem Kreditvertrag abgeschlossen werden. Sie passt, wenn ein hoher Kredit an einem einzigen Einkommen hängt und keine andere Absicherung besteht. Sie passt nicht, wenn Rücklagen, eine Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden sind oder Ausschlüsse Ihren Fall nicht abdecken.
Vergleichen Sie Kredite zuerst ohne Versicherung beim Gesamtbetrag und entscheiden Sie danach in Ruhe über die Absicherung. Die Anbieter für Ratenkredite im Überblick:
